Das hängt von der Art der Dokumente und der jeweiligen Verjährungsfrist ab. Verjährung bedeutet, dass ein bestehender Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist kann nach Art der jeweiligen Forderung variieren, die allgemeine Verjährung beträgt laut Zivilgesetzbuch zehn Jahre.
Die Unterlagen müssen bis zum Ende dieser Frist aufbewahrt werden; ohne die Originalunterlagen ist es zum Beispiel nicht möglich, bei eventuellen erneuten Zahlungsaufforderungen den Beweis der bereits getätigten Zahlung zu erbringen.

Einige Beispiele:

  • Autosteuer (Zahlungsbeleg): 3 Jahre nach Fälligkeit, empfohlen mindestens 5 Jahre
  • Fernsehgebühr (Stromrechnungen): 10 Jahre
  • Kassenbelege für Einkäufe: 26 Monate (gelten auch für Garantierechte; Belege aus chemischem Papier kopieren)
  • Kondominiumspesen (Zahlungsbelege): 5 Jahre, 10 bei außerordentlichen
  • Kontoauszüge: 10 Jahre
  • Ratenzahlungen: 5 Jahre
  • Rechnungen von Handwerkern: mindestens 10 Jahre empfohlen
  • Steuererklärungsunterlagen: 5 Jahre nach Hinterlegung der Steuererklärung. Im Falle von Steuervergünstigungen für Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen oder Möbelbonus: 15 Jahre.
  • Telefonrechnungen für Festnetz und Mobiltelefon: 10 Jahre empfohlen
  • Strom- u. Gasrechnungen: 10 Jahre empfohlen

Weitere Fristen finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale.