Seit kurzem ist es möglich, auch die Mobilfunk-Nummern in das sogenannte „Register der Einsprüche“ einzutragen. Die Telefonnummern in diesem kostenlosen Register (ein öffentlicher Dienst) dürfen von Firmen in Italien nicht zu Werbezwecken kontaktiert werden.


Die große Neuigkeit dabei: eine Eintragung ins Register annulliert alle vorher erteilten Zustimmungen zu Anrufen an einzelnen Firmen. Einzelne Zustimmungen, die nach der Eintragung erteilt werden, sind jedoch gültig!

Daher: Wer die Werbeanrufe auf dem Handy abstellen möchte sollte die Nummer schnellstmöglich ins Register eintragen (das geht online auf www.registrodelleopposizioni.it, per Telefon, per Fax und per Brief; bei der Online-Eintragung folgt dann eine Bestätigung per mail).

Ab diesem Zeitpunkt heißt es dann „Vorsicht bei der Unterschrift“ - immer dann, wenn persönliche Daten wie eben die Handynummer angegeben werden, sollte man genau darauf achten, nicht die Zustimmung für Werbeanrufe zu erteilen.
Jenen Firmen, die sich nicht an die Auflagen halten, drohen sehr hohe Strafen.

Grundsätzlich gilt: Vertragsabschlüsse am Telefon sind für Verbraucher:innen selten eine gute Wahl – man ist überrumpelt, kann keine Preise vergleichen und die anderen Angebote am Markt sondieren. Bei Vertragsabschlüssen am Telefon gibt es für die meisten Waren und Dienstleistungen (aber eben nicht für alle) ein Recht auf kostenlosen Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen.