Herr S. hat auf einem bekannten Online-Portal eine Uhr im Wert von mehreren tausend Euro zum Verkauf angeboten. Er fand sofort einen Käufer mit dem er sich schnell auf einen – hohen – Preis eignete. Der Käufer schlug vor, den Preis mittels Zirkularscheck zu bezahlen.

Die beiden trafen sich, und Herr S. ließ sich den Zirkularscheck (ausgestellt von einer großen nationalen Bank) zeigen. Er bat den Käufer, ihn zu seiner eigenen Filiale einer anderen Bank zu begleiten, um den Scheck prüfen zu lassen. Der Schalterbeamte versicherte ihm, der Scheck sei authentisch.

Herr S. übergab dem Käufer daher die Uhr und reichte den Scheck gleich zum Inkasso ein. Wenige Tage später das böse Erwachen: der Scheck stellte sich als eine professionelle Fälschung heraus, und war somit nicht gedeckt. Der Käufer ist mittlerweile spurlos verschwunden.

Herr S. hat Anzeige bei der Polizei erstattet, und wird über die Verbraucherzentrale versuchen, wieder an sein Geld zu kommen – immerhin hat die Bank hier selbst grünes Licht gegeben.

Für alle anderen, die gebrauchte Dinge weiterverkaufen, lautet unser Tipp: Zirkularschecks sollten nur dann akzeptiert werden, wenn man die Möglichkeit hat, diesen direkt in einer Filiale jener Bank prüfen zu lassen, die den Scheck ausgestellt hat. Andernfalls empfiehlt sich, gerade bei hohen Verkaufspreisen, eine Bezahlung über einen Treuhandservice, auch wenn dies zusätzliche Kosten mit sich bringen sollte.