Wer einen Telefondienst kündigt, ist gut beraten, dies immer schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort zu erledigen, und einen Ausweis beizulegen – dann gibt es keine Zweifel in Bezug auf die Daten oder gar die Kündigungsabsicht selbst.
Häufig erhalten die VerbraucherInnen, die gekündigt haben, einige Zeit später einen Anruf vom Anbieter, mit denen man sie überzeugen möchte, die Kündigung zurückzunehmen. Vielfach werden bessere Tarife oder Konditionen versprochen, um die KundInnen zum Bleiben zu überreden.

Auch bei diesen Anrufen gilt leider: Gesprochenes verfliegt. Da eine Kündigung meist nicht aus Kostengründen ausgesprochen wird, sollte eine Rücknahme derselben aus solchen Gründen gut überdacht werden. Noch dazu, weil man eben keinen klaren Überblick über Tarife hat, die einem ausschließlich mündlich erklärt werden.

Unser Tipp: Nehmen Sie direkt ins Kündigungsschreiben einen Passus auf, der den Anbieter anweist, solche Anrufe zu unterlassen (eine Vorlage ist bei der Verbraucherzentrale erhältlich). Sollte dennoch ein Anruf kommen, können Sie diesen sofort mit einem Hinweis auf den in der Kündigung geäußerten Wunsch unterbrechen. Ebenso empfiehlt es sich, die Löschung aller Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu verlangen.