Hanna hat beim Vorbeigehen im Schaufenster eine Bluse erspäht, die genau zu ihrer Lieblingshose passt, und diese spontan gekauft. Da sie fürchtete, ihren Zug zu versäumen, hat sie die Bluse nicht probiert, sondern gleich mitgenommen.

Zuhause angekommen muss sie allerdings feststellen, dass sie die Farbe falsch eingeschätzt hat: die Bluse passt nicht wirklich zur Hose, und sie fällt auch nicht ganz so, wie Hanna das gerne mag.

Hanna ruft uns an, und fragt, ob sie denn Anrecht darauf habe, die Bluse zurückzubringen, und das Geld erstattet zu bekommen?

Grundsätzlich muss ein Geschäft eine mangelfreie Ware nicht umtauschen. Geschieht dies trotzdem, so ist dies eine Geste der Kundenfreundlichkeit, und es können für den Umtausch beliebige Bedingungen (nur innerhalb von 10 Tagen, nur originalverpackt, …) gestellt werden.

Anders beim Onlinekauf, Fernabsatz oder Haustürverkauf: hier hat man 14 Kalendertage Zeit, um ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten, was einen „Umtausch“ sozusagen überflüssig macht.

Da wir von Hanna nichts mehr gehört haben, gehen wir davon aus, dass sich das Ganze zu ihrer Zufriendenheit erledigt hat.

Unser Tipp: Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob das Gekaufte auch wirklich passt, dann lassen Sie sich auf dem Kassenbon bestätigen, dass ein Umtausch möglich ist (am besten mit allen greifenden Bedingungen, z.B. Zeitrahmen oder Rücknahme gegen Ausstellung eines Gutscheins).