Herr B. hat seit 15 Jahren eine Krankenversicherungspolizze, und zahlt seitdem regelmäßig die Prämien ein. Vor 2 Jahren ist er leider schwer erkrankt, und hat gar einige Krankenhausaufenthalte hinter sich. Für diese erhielt er von von der Gesellschaft auch stets das vorgesehene Tagegeld. Heuer traf jedoch die Kündigung von Seiten der Versicherungsgesellschaft ein. Dies trifft den Verbraucher schwer, denn die Behandlungen sind noch im Laufen, und er steht auch auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Herr B. fragt uns nun, ob diese Kündigung denn rechtens ist?

Im strikt rechtlichen Sinne ist die Kündigung eines Versicherungsvertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien möglich. In diesem Fall meinen unsere BeraterInnen allerdings, dass „strikt rechtlich“ nicht das Maß aller Dinge sein kann. Wir intervenierten bei der Gesellschaft, und argumentierten, dass eine solche Kündigung unter ethischen und moralischen Aspekten ziemlich bedenklich sei. Und siehe da: die Versicherung ruderte zurück, und verlängerte den Versicherungsschutz für Herrn B.