Die aktuelle Ausnahme-Situation macht viele Dinge, die an sich alltäglich wären, um einiges komplizierter. Mit diversen Maßnahmen hat der Gesetzgeber diesen Umständen Rechnung getragen, und einige Fristen und Fälligkeiten verschoben.

So wurden unter anderem die Fristen für die Hauptuntersuchungen der Autos (die „Revisionen“) wie folgt verlängert: bei ursprünglicher Fälligkeit der Revision im Oktober, November oder Dezember 2020 wurde die neue Frist 28. Februar 2021 festgelegt.

Hier zur Erinnerung noch die Fristen: Neuwagen müssen nach 4 Jahren, dann immer im Abstand von 2 Jahren in die Revision, und zwar bis Monatsende jenes Monats, in dem die Revision das letzte Mal durchgeführt wurde (dieses Datum findet sich im Fahrzeugbrief). Diese Fälligkeiten gelten für Pkws, Camper, Motorräder und auch Mofas.

Führerscheine: die zum 31. Jänner abgelaufenen Führerscheine können bis zum 30. April 2021 verlängert werden.

Tipp: Das Transportministerium hat für AutofahrerInnen die App „iPatente“ erarbeitet, welche es AutofahrerInnen unter anderem erlaubt, Fälligkeiten von Führerschein und Revision einzusehen. Infos: www.ilportaledellautomobilista.it.