Herr M. hat schon seit Jahren kein Telefonbuch mehr zugestellt bekommen, und nun findet er dennoch eine Belastung für die Zustellung des Buchs auf der Rechnung. Muss er dies so hinnehmen? Nein, er braucht nicht zu bezahlen, denn kein Anbieter darf eine Leistung verrechnen, die effektiv nicht erbracht wurde.

Anders als Herr M. haben viele das Telefonbuch erhalten, und müssen es daher auch bezahlen, obschon sie es eigentlich nicht mehr möchten, und das zugestellte Telefonbuch ungelesen in der Ecke verstaubt.

 

Wer das Telefonbuch abbestellen möchte, um so keins mehr erhalten und bezahlen zu müssen, kann dies entweder über den Kundendienst 187 erledigen, oder ein Fax versenden.

Um das ganze für die VerbraucherInnen etwas zu vereinfachen, haben wir in der VZS Musterbriefe für die zwei Fälle (Kündigung bzw. Beanstandung) ausgearbeitet, die wir – sobald ausgefüllt – auch gerne direkt versenden können. Die Musterschreiben sind auf www.verbraucherzentrale.it sowie in den Geschäftsstellen erhältlich. Für Informationen: info@verbraucherzentrale.it.