Herr F. erhält um 1.30 morgens von seiner Bank eine SMS, dass eine Onlinebelastung über 1.400 € nicht durchgeführt worden sei, und kurz darauf eine weitere SMS, dass eine Bewegung von 540 US-Dollar hingegen durchgeführt worden sei.

Am nächsten Tag kontrolliert er gleich, und in der Tat – die Dollarbewegung wurde angelastet. Herr F. glaubt sich jedoch zu erinnern, dass eigentlich jede Kreditkartenzahlung per One-Time-Passwort (OTP) bestätigt werden muss – wie also konnte diese Transaktion, die er ganz sicher nicht selbst getätigt hatte, durchgeführt worden sein?

Wir haben ihm geraten, schnellstmöglich die Karte zu sperren, Anzeige zu erstatten und beim Finanzdienstleister Beschwerde einzulegen, in welcher auch der obige Punkt angesprochen werden sollte.

Der Finanzdienstleister zeigte sich erst wenig kooperativ: die per PEC (zertifizierter Email) versandte Beschwerde wurde nicht bearbeitet, Herr F. müsse, so die Auskunft, ein Fax schicken. Leicht verärgert tat er, was die Bank verlangte – und 2 Tage später wurde das Geld auf der Karte wieder gut geschrieben.

Wie das passieren konnte? Die 2. Richtlinie über Zahlungsdienste sieht in der Tat vor, dass Kreditkartenzahlungen per OTP zu bestätigen sind – mit einigen Ausnahmen. Darunter gibt es die grundsätzliche Ausnahme für Anbieter auf den „weißen“ Listen, die also für Korrektheit garantieren. Da die Zahlung den Onlineshop eines weltbekannten Spielzeugherstellers betraf, dürfte dies auch der Grund sein, warum die Zahlung im ersten Moment durchging, dann aber gleich erstattet wurde.

Daher unser Tipp: Konto- und Kreditkartenauszüge regelmäßig kontrollieren, um rechtzeitig eingreifen zu können!