Die aktuelle Ausnahme-Situation macht viele Dinge, die an sich alltäglich wären, um einiges komplizierter. Mit diversen Maßnahmen hat der Gesetzgeber diesen Umständen Rechnung getragen, und einige Fristen und Fälligkeiten verschoben.

So wurden unter anderem die Fristen für die Hauptuntersuchungen der Autos (die „Revisionen“) wie folgt verlängert:

- Fahrzeuge, die bis zum 30. September 2020 in die Hauptuntersuchung müssen, können diese innerhalb 31. Dezember 2020 ablegen;

- Fahrzeuge, die innerhalb 31. Dezember 2020 in die Hauptuntersuchung müssen, können diese innerhalb 28. Februar 2021 ablegen (Rechtsquelle: Cura Italia Dekret, Art. 92, Abs. 4).

Hier zur Erinnerung noch die Fristen: Neuwagen müssen nach 4 Jahren, dann immer im Abstand von 2 Jahren in die Revision, und zwar bis Monatsende jenes Monats, in dem die Revision das letzte Mal durchgeführt wurde (dieses Datum findet sich im Fahrzeugbrief). Diese Fälligkeiten gelten für Pkws, Camper, Motorräder und auch Mofas.

Tipp: Das Transportministerium hat für AutofahrerInnen die App „iPatente“ erarbeitet, welche es AutofahrerInnen unter anderem erlaubt, Fälligkeiten von Führerschein und Revision einzusehen. Infos: www.ilportaledellautomobilista.it.