In der Tat müssen die gesetzlichen Erben alle Verträge bzw. Dienste aufkündigen, ansonsten kann hierfür eine Zahlung angefordert werden.

Auf jeden Fall empfehlen wir einen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen: zum einen, um sicherzustellen, dass keine automatische Vertragsauflösung bei Tod des Vertragsnehmers vereinbart ist (da das Gesetz hier keine Pflichten vorschreibt, können die Vertragsparteien frei festlegen, wie vorgegangen wird, und es könnte sein, dass die tatsächlichen Bedingungen vorteilhafter sind als vom einem Kundendienst angegeben), und zum anderen, um die Kündigungsfrist und -modalitäten ausfindig zu machen, innerhalb welcher und wie genau Sie den Dienst loswerden können.

Sicherheitshalber raten wir auf jeden Fall zu einer schriftlichen Kündigung mit nachweisbarem Versandweg (zertifizierte E-Mail oder Einschreiben).