Frau Susanne hatte noch im Frühjahr ein Kostüm in die Reinigung gebracht, und es dann – unbesehen - in den Schrank gehängt. Mit den kühleren Temperaturen dieser Tage wollte sie das Kostüm wieder anziehen, musste aber feststellen, dass dieses beim Reinigen beschädigt wurde – die Farbe war verlaufen. Ein Anruf in der Reinigung brachte keine Lösung: dort beschied man Frau Susanne mit der Auskunft, die Fristen für eine Reklamation wären schon lange verstrichen. Frau Susanne möchte nun wissen: stimmt das denn so?

In der Tat hat die Reinigung Frau Susanne eine korrekte Auskunft erteilt. Bei Aufträgen an einen Handwerker (wie eben Textilreiniger) hat man 8 Tage ab Entdeckung des Mangels und ein Jahr ab Übergabe des „Werks“ Zeit, um dem Verantwortlichen den Mangel aufzuzeigen. Der Mangel muss jedoch „versteckt“, also bei Übergabe nicht offensichtlich sein, ansonsten muss er sofort aufgezeigt werden. Und die Mängel bei Kleidungsstücken sind fast immer offensichtlich.

Daher unser Rat, die Kleidungsstücke sofort zu überprüfen, wenn möglich direkt vor Ort im Beisein der Betreiber, und jeden Schaden oder Mangel (darunter auch Säume, Knöpfe, usw.) sofort aufzuzeigen. Im Optimalfall findet sich auch eine gemeinsame Lösung. Andernfalls sollte eine schriftliche Beschwerde verfasst werden. Dabei wäre es wichtig, bei Kleiderkäufen die Kassenbons aufzubewahren, zumindest jene der teureren Stücke, um einen eventuellen Schaden beweisen zu können.