Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt den Zeitpunkt an, bis zu welchem ein Lebensmittel seine qualitativen Eigenschaften, also Aussehen, Geruch, Geschmack, hygienische Unbedenklichkeit usw., mindestens behält. Erkennbar ist das MHD am Wortlaut "mindestens haltbar bis" ("da consumarsi preferibilmente entro"). Lebensmittel, die noch ungeöffnet sind und korrekt gelagert wurden, sind in den allermeisten Fällen auch nach Ablauf des MHD noch genießbar, je nach Produkt auch noch Monate später.

Abgelaufene Lebensmittel mit einem MHD sollten nicht ungeprüft entsorgt werden, denn meistens sind sie noch genießbar. Die eigenen Sinne geben Aufschluss darüber: zuerst wird das Produkt genau betrachtet, dann wird daran gerochen und wenn vorher nichts Auffälliges (wie z. B. sichtbarer Schimmelbefall) festgestellt wurde, kann davon gekostet werden. Wenn sich beim Kosten zeigt, dass das Lebensmittel wie gewohnt schmeckt, kann es bedenkenlos gegessen werden.

Vom Mindesthaltbarkeitsdatum zu unterscheiden ist das Verbrauchsdatum. Dieses ist am Wortlaut "zu verbrauchen bis" ("da consumarsi entro") erkennbar und wird nur für leicht verderbliche Lebensmittel wie faschiertes Fleisch verwendet. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr konsumiert werden. Bei diesen Produkten ist das Risiko einer Belastung mit krankheitserregenden Keimen zu hoch. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten daher immer rasch verbraucht werden.