Wann wurde die Rechnung ausgestellt?

Grundsätzlich gilt: Rechnungen für Leistungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs verjähren nach 10 Jahren, sofern diese Frist nicht nachweislich unterbrochen wurde. Nachweislich bedeutet in diesem Fall, dass sie innerhalb von 10 Jahren ab Ausstellung der Rechnung bereits eine Mahnung per Einschreiben erhalten haben müssen: ab diesem Tag beginnt dann die 10-Jahrsfrist von neuem.

Was kann man tun?
Rein rechtlich sind Sie als Empfänger der Mahnung leider erst einmal im Hintertreffen, und müssten sich rechtswirksam wehren. Das heisst, die Mahnung muss (per Einschreiben bzw. PEC) beanstandet werden: man teilt dem Südtiroler Sanitätsbetrieb mit, dass die Forderung im Sinne von Art. 2946 BGB verjährt ist, und verlangt eine schriftliche Bestätigung hiervon. Es liegt dann am Südtiroler Sanitätsbetrieb zu beweisen, dass man Ihnen sowohl die Rechnung als auch eine eventuelle Mahnung zur Fristunterbrechung termingerecht zugesandt hat.

Um Kopien aller diesbezüglichen Dokumente schnell und unbürokratisch anzufordern, können bei den zuständigen Ämter in den Gesundheitsbezirken unter den folgenden Telefonnummern Informationen eingeholt werden:

  • Gesundheitsbezirk Meran, Tel. 0473 264813 (von 8:30 Uhr 12.00 Uhr, E-Mail: verrech@sabes.it),
  • Gesundheitsbezirk Bozen, Tel. 0471 909183 (E-Mail: bill.bz@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Bruneck, Tel 0474 586041 (E-mail: buchhaltung@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Brixen, Tel. 0472/ 812062, 812063 und 812067 (E-Mail: verr.fatt@sabes.it).

Grundsätzlich gilt: Rechnungen für Leistungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs verjähren nach 10 Jahren. Da dieser Zeitraum noch nicht verstrichen ist, besteht die Forderung also noch.

Was kann ich tun?
Sie können vom Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Kopie der ursprünglichen Rechnung verlangen, um sie auf eventuelle Ungereimtheiten zu überprüfen, und diese ggf. beanstanden (per Einschreiben mit Rückantwort bzw. PEC). Falls die Rechnung so gesehen in Ordnung ist, muss diese bezahlt werden.

Um Kopien aller diesbezüglichen Dokumente schnell und unbürokratisch anzufordern, können bei den zuständigen Ämter in den Gesundheitsbezirken unter den folgenden Telefonnummern Informationen eingeholt werden:

  • Gesundheitsbezirk Meran, Tel. 0473 264813 (von 8:30 Uhr 12.00 Uhr, E-Mail: verrech@sabes.it),
  • Gesundheitsbezirk Bozen, Tel. 0471 909183 (E-Mail: bill.bz@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Bruneck, Tel 0474 586041 (E-mail: buchhaltung@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Brixen, Tel. 0472/ 812062, 812063 und 812067 (E-Mail: verr.fatt@sabes.it).

Unser Rat: Wägen Sie die Kosten einer Beanstandung gegen die geforderte Summe ab.

Ohne Angaben zur Rechnung kann man nicht sagen, ob die Forderung verjährt ist.

Es ist daher ratsam, per Einschreiben mit Rückantwort bzw. PEC eine Kopie der Rechnung sowie eventueller vorheriger Mahnungen anzufordern, und erst mit diesen Dokumenten in der Hand das weitere Vorgehen zu entscheiden (siehe obige Optionen).

Um Kopien aller diesbezüglichen Dokumente schnell und unbürokratisch anzufordern, können bei den zuständigen Ämter in den Gesundheitsbezirken unter den folgenden Telefonnummern Informationen eingeholt werden:

 

  • Gesundheitsbezirk Meran, Tel. 0473 264813 (von 8:30 Uhr 12.00 Uhr, E-Mail: verrech@sabes.it),
  • Gesundheitsbezirk Bozen, Tel. 0471 909183 (E-Mail: bill.bz@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Bruneck, Tel 0474 586041 (E-mail: buchhaltung@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Brixen, Tel. 0472/ 812062, 812063 und 812067 (E-Mail: verr.fatt@sabes.it).