Im Fall von Verkehrsstrafen in Zusammenhang geklonten Kennzeichen (sogenannte "multe pazze") muss man innerhalb von 60 Tagen beim Präfekt oder Regierungskommissär der zuständigen Provinz Rekurs einreichen.

In diesem Rekurs müssen alle Elemente angeführt werden, die beweisen können, dass die Übertretung nicht begangen wurde, wie z.B. dass man sich an jenem Tag woanders befand, oder dass man ein ganz anderes Auto fährt (Modell, Farbe). Man kann den Rekurs selbst abfassen oder sich an einen Anwalt wenden.

Muster für einen Rekurs