Hier muss man zwischen nichtigen und annullierbaren Beschlüssen unterscheiden.

Für die nichtigen (die gegen das Gesetz verstoßen, deren Inhalt gesetzeswidrig ist, unmöglich oder nicht kondominiumsbezogen ist) gibt es keine Fristen, und diese können auch nach langer Zeit angefochten werden.
Gegen die annullierbaren (die Form- oder Verfahrensfehler aufweisen, die falschen Mehrheiten haben, usw.) muss innerhalb von 30 Tagen Rekurs eingereicht werden. Die 30 Tage beginnen mit dem Tag der Versammlung für die Anwesenden, und mit dem Tag der Mitteilung des Beschlusses für die Abwesenden.