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Vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung geförderte Ausgabe im Sinne des Dekrets vom 21 Mai 2013
Bis zu welchem Datum können die Steuerabzüge für Sanierungen in Anspruch genommen werden?
Die Steuerabzüge für Energiesparmaßnahmen (65%) und für Sanierungsarbeiten (50%) sind bis zum 31. Dezember 2015 verlängert worden. Ab 2016 sinken die Sätze auf 36%.