Herr M. findet eine Ratenzahlung vor, von der er nichts wusste. Was nun?

Herr M. hat mit einer großen Finanzierungsgesellschaft einen Ratenkredit laufen. Er kontrolliert regelmäßig über Internet in seinem persönlichen Bereich, dass die Raten auch korrekt zurückgezahlt werden. Im April findet er plötzlich die Rückerstattungen für zwei verschiedene Raten vor, mit unterschiedlichen Summen – als ob da ein zweiter Vertrag angelaufen wäre. Er kontrolliert genauer im Onlineportal, und findet in der Tat einen zweiten Vertrag, indem seine Daten (inklusive der Nummer der Identitätskarte) korrekt aufscheinen, jedoch IBAN, e-mail und Telefon anders lauteten. Diesen Vertrag hat Herr M. aber nie abschlossen! Er ruft sofort die Finanzierungsgesellschaft an – diese schickt ihn in das Bozner Büro, wo man ihn eine „Aberkennung“ des Vertrag unterzeichnen lässt, und ihn mit beruhigenden Worten nach Hause schickt. Einen Monat später flattert ein Schreiben der Finanzierungsgesellschaft ins Haus – die Einzahlscheine, mit denen Herr M. nun die Raten bezahlen soll. Herr M. ist mehr denn je verunsichert, und wendet sich an die VZS. Wir raten zur Erstattung einer Anzeige gegen unbekannt; mit dieser Anzeige schreiben wir an die Finanzierungsgesellschaft, und verlangen umgehend eine Kopie des Vertrages, aus welcher die Unterschrift des Herrn M. deutlich hervorgehen soll. Dieses Schreiben richten wir zur Kenntnis auch an die Aufsichtsbehörde im Finanzsektor. Und siehe da: die Finanzierungsgesellschaft lenkt auf der Stelle ein, und annulliert den zweiten Vertrag umgehend.

Daher unser Tipp: bei nicht nachvollziehbaren Bewegungen besser immer gleich kontrollieren, und gegebenenfalls sofort Maßnahmen einleiten.