Franziska schreibt uns: „Ich habe auf Facebook und Whatsapp schon mehrmals die Nachricht erhalten, dass ab „nächsten Dienstag“ - also ab 21. August 2018 – verschärfte Strafen für Telefonieren am Steuer eingeführt werden. Stimmt das?“

Nein. Vermutlich betrifft die angesprochene Verschärfung einen Vorschlag des Transportministeriums, der vom Gesetzgeber jedoch noch nicht behandelt wurde.

Aber: auch die derzeit gültigen Strafen sind nicht unmaßgeblich. Telefonieren am Steuer wird mit einer Geldbuße von 161 bis 647 Euro geahndet; WiederholungstäterInnen wird der Führerschein für ein bis drei Monate entzogen (Art. 173, Abs. 3 und 3-bis Straßenverkehrsordnung).

Eine weitere Vorgabe kommt aus einem Rundschreiben der Staatsanwaltschaft Trient, und betrifft schwerwiegende Unfälle im Straßenverkehr, also solche mit Todesopfern oder Schwerverletzten: besteht der Verdacht, dass der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfalls das Telefon verwendete, so kann dieses (vor allem zur Erfassung der Beweislage) beschlagnahmt werden.

Unabhängig von jeder vorgesehenen Strafe sollte für alle gelten: „Handy weg vom Steuer“. Für das Jahr 2017 verzeichnete das Statistikinstitut ISTAT 175.000 Verletzte im Straßenverkehr; dabei seien 16% der Unfälle auf „Zerstreuung“ zurückzuführen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: auch bei langsamem Innenstadt-Tempo (20 km/h) bedeuten 2 Sekunden Ablenkung (ein „schneller Blick aufs Handy“), dass man erst 12 Meter weiter vorn zum Stehen kommt – das ist die Länge eines Busses.