In aller Kürze: leider nicht allzu viel.

Als erstes muss die garantierte Verbindungsgeschwindigkeit festgestellt werden (entweder aus den Vertragsdokumenten oder unter https://www.misurainternet.it/confronto_banda_minima/.) Diese ist meist deutlich geringer als die beworbene Geschwindigkeit: so haben z.B. Verbindungen die mit 7 Mbps beworben werden häufig eine garantierte Geschwindigkeit von ca. 2 Mbps.

In einem zweiten Schritt muss die tatsächliche Geschwindigkeit mit der offiziellen Mess-Software Ne.Me.Sys gemessen werden. Liegt das Messergebnis unter der Mindestgeschwindigkeit, muss dies dem Anbieter mit einer Beschwerde mitgeteilt werden. Dieser hat dann 30 Tage Zeit, die Standards wieder herzustellen.

Zeigt eine neue Messung nach diesem Zeitraum, dass keine Verbesserung erfolgt ist, kann man ohne Pönalen aus dem Vertrag zurücktreten.

Die genaue Beschreibung der Prozedur sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.consumer.bz.it/de/langsames-internet.

Tipp: bei neuen Vertragsabschlüssen sollte immer die garantierte und nicht die beworbene Verbindungsgeschwindigkeit als Entscheidungsgrundlage dienen.