Wo wurde der Vertrag abgeschlossen?

Für die Verträge welche in den Räumlichkeiten der Agentur unterschrieben wurden, sieht das Gesetz kein Rücktrittsrecht vor. Wurde der Vertrag einmal unterschrieben, so kann der Vertrag nur aufgrund der Nichterfüllung des Vertrags von Seiten der Agentur aufgelöst werden; dies muss in den meisten Fällen vom Gericht festgestellt werden.

Beispiele für Vertragsnichterfüllung durch die Agentur können sein: innerhalb der festgelegten Zeit wird kein Partner vorgeschlagen, oder die vorgeschlagenen Partner sind komplett anders, als von Ihnen im Vertrag beschrieben.

Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, sich mit der Agentur auf die Zahlung einer "Rücktritts-Pönale" zu einigen. In diesem Fall muss man die bereits erbrachten Leistungen bezahlen (und zusätzlich den entstandenen Schaden sowie den entgangenen Gewinn).

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Bis zu 14 Tage nach Abschluss des Vertrages (dieser kommt normalerweise mit der Zustimmung per Mausklick zustande) ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten; Sie können dies der Agentur über das Rücktrittsformular mitteilen (dies sollte von der Agentur zur Verfügung gestellt werden),  oder aber einfach ein Schreiben senden, aus welchem klar hervorgeht, dass Sie aus dem Vertrag aussteigen möchten.

Wenn der Verbraucher ausdrücklich die vorzeitige Erbringung der Leistung verlangt (d.h. vor Ablauf der 14-Tages-Frist), sich dann jedoch entscheidet zurückzutreten, muss er die Agentur für die bereits erbrachte Leistung bezahlen, bis zum Zeitpunkt der Mitteilung seines Rücktritts (der Betrag wird auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten Preise berechnet).

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