Ein Vertreter kam bei Frau A. vorbei, und informierte sie, dass bald ein neues Gesetz in Kraft treten würde, welches die Installation eines solchen Geräts verpflichtend einführen würde. Frau A. ließ sich überzeugen, unterschrieb den Kaufvertrag, zahlte am mobilen POS-Gerät den doch recht stolzen Kaufpreis von knapp 400 Euro, und ließ das Gerät installieren.

Am nächsten Tag kamen ihr aber Zweifel in Bezug auf die Aussagen des Vertreters: gab es denn das von ihm angesprochene Gesetz wirklich?

 

Das angesprochene Gesetzesvorhaben war nichts als ein Verkaufsargument des Vertreters. Zum Glück für Frau A. gibt es bei Käufen außerhalb von Geschäftslokalen für VerbraucherInnen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten: innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen wieder aufgelöst werden.

Hierzu schickt man eine entsprechende Mitteilung an den Geschäftssitz der Firma und gibt die Produkte intakt zurück.

 

Unser Tipp: Sie sind keinesfalls verpflichtet, den Vertretern in der eigenen Wohnung Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Im Zweifelsfall sollten sofort die Ordnungshüter kontaktiert werden.