Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, Einschreiben vom Postboten nicht anzunehmen oder diese vom Postamt nicht abzuholen. Normalerweise hat dies aber wenig Sinn. Ein an die laut Meldeamt gültige Adresse des Empfängers geschicktes Einschreiben, das nicht angenommen wird, wird trotzdem als "gültig" erachtet, mit allen rechtlichen Folgen.

Weitere Informationen